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Mitarbeiter Tarent

Linuxtag 2008: OpenMoko Freerunner für Community Mitglieder zu gewinnen

OpenMoko Freerunner für Community Mitglieder zu gewinnen

Du hast viel für Freie Software getan ? Wir wollen Dir etwas Besonderes zurückgeben. Wir verschenken 3 Freie Handys für die Community, nagelneue OpenMoko Freerunner.

Wir verlosen am Linuxtag 2008 jeweils am Mittwoch, Donnerstag und Freitag je ein Gerät, an dich oder ein anderes verdientes Mitglieder der Open Source Community. Als Trostpreise gibt es jeweils am Verlosungstag Gutscheine für zwei Karten für den CCC-Kongress.

Wie du dein Glück versuchen kannst ?

1. Fülle die Teilnahmekarte(erhältst Du am tarent Stand 112 in Halle 7.2b) aus und nenne dort deinen Namen, email-Adresse, welche(s) Projekt(e) Du unterstützt und seit wann.

2. Werfe die Karte in unsere Box am Stand „Mobile Area sponsored by tarent“ Stand 112 in Halle 7.2b. Bis 16 Uhr sollte die Karte eingeworfen sein um am Gewinnspiel teilzunehmen.

3. Um 17 Uhr wird der Tagesgewinn gezogen. Dann musst DU unbedingt da sein, sonst verfällt der Gewinn und ein anderer Gewinner wird gezogen.

4. Du darfst nur eine Karte für Dich einwerfen. Wenn Du gewonnen hast, darfst du an den Folgetagen nicht mehr mitspielen.

5. Um deinen Gewinn in Empfang zu nehmen solltest du dich ausweisen können.

6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Open Source

Wir zitieren hier die Definition der Open Source Initiative. Begründer der freien Software, und Verwalter der meistgenutzten Lizenz GPL ist die Free Software Foundation.

Die Definition quelloffener Software (Open Source Software) Version 1.9

Einführung Quelloffen (open source) bedeutet nicht nur freien Zugang zum Quellcode. Bei quelloffener Software müssen die Lizenzbestimmungen in Bezug auf die Weitergabe der Software folgenden Kriterien entsprechen:

1. Freie Weitergabe Die Lizenz darf niemanden in seinem Recht einschränken, die Software als Teil eines Software-Paketes, das Programme unterschiedlichen Ursprungs enthält, zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf für den Fall eines solchen Verkaufs keine Lizenz- oder sonstigen Gebühren festschreiben.

2. Quellcode Das Programm muss den Quellcode beinhalten. Die Weitergabe muss sowohl für den Quellcode als auch für die kompilierte Form zulässig sein. Wenn das Programm in irgendeiner Form ohne Quellcode weitergegeben wird, so muss es eine allgemein bekannte Möglichkeit geben, den Quellcode zum Selbstkostenpreis zu bekommen, vorzugsweise als gebührenfreien Download aus dem Internet. Der Quellcode soll die Form eines Programms sein, die ein Programmierer vorzugsweise bearbeitet. Absichtlich unverständlich geschriebener Quellcode ist daher nicht zulässig. Zwischenformen des Codes, so wie sie etwa ein Präprozessor oder ein Konverter (Translator) erzeugt, sind unzulässig.

3. Abgeleitete Software Die Lizenz muss Veränderungen und Derivate zulassen. Außerdem muss sie es zulassen, dass die solcherart entstandenen Programme unter denselben Lizenzbestimmungen weitervertrieben werden können wie die Ausgangssoftware.

4. Unversehrtheit des Quellcodes des Autors Die Lizenz darf die Möglichkeit, den Quellcode in veränderter Form weiterzugeben, nur dann einschränken, wenn sie vorsieht, dass zusammen mit dem Quellcode so genannte Patch files weitergegeben werden dürfen, die den Programmcode bei der Kompilierung verändern. Die Lizenz muss die Weitergabe von Software, die aus verändertem Quellcode entstanden ist, ausdrücklich erlauben. Die Lizenz kann verlangen, dass die abgeleiteten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als die Ausgangssoftware tragen.

5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen Die Lizenz darf niemanden benachteiligen.

6. Keine Einschränkungen bezüglich des Einsatzfeldes Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Programm in einem bestimmten Bereich einzusetzen. Beispielsweise darf sie den Einsatz des Programms in einem Geschäft oder in der Genforschung nicht ausschließen.

7. Weitergabe der Lizenz Die Rechte an einem Programm müssen auf alle Personen übergehen, die diese Software erhalten, ohne dass für diese die Notwendigkeit bestünde, eine eigene, zusätzliche Lizenz zu erwerben.

8. Die Lizenz darf nicht auf ein bestimmtes Produktpaket beschränkt sein Die Rechte an dem Programm dürfen nicht davon abhängig sein, ob das Programm Teil eines bestimmten Software-Paketes ist. Wenn das Programm aus dem Paket herausgenommen und im Rahmen der zu diesem Programm gehörenden Lizenz benutzt oder weitergegeben wird, so sollen alle Personen, die dieses Programm dann erhalten, alle Rechte daran haben, die auch in Verbindung mit dem ursprünglichen Software-Paket gewährt wurden.

9. Die Lizenz darf die Weitergabe zusammen mit anderer Software nicht einschränken Die Lizenz darf keine Einschränkungen enthalten bezüglich anderer Software, die zusammen mit der lizenzierten Software weitergegeben wird. So darf die Lizenz z. B. nicht verlangen, dass alle anderen Programme, die auf dem gleichen Medium weitergegeben werden, auch quelloffen sein müssen.